Vorgehen bei Nichtverfügbarkeit einer bestimmten Packungsgröße

Wegen der ständigen Lieferengpässe kommt es immer wieder vor, dass verschiedene Packungsgrößen nicht lieferbar sind. Wie ist zu verfahren, wenn beispielsweise eine 100er-Packung eines Präparates nicht lieferbar ist, wohl aber 50er-Packungen des Arzneimittels? Bisher haben wir immer eine 50er-Packung abgegeben und den Arzt bezüglich dieser verminderten Menge informiert.

Leider kommt es immer wieder zu Diskussionen mit manchen Patienten, die dann die Abgabe von zweimal 50 Tabletten fordern. Außerdem wird dann ja auch die doppelte Rezeptgebühr fällig.

Gibt es hier eine eindeutige Handlungsanweisung?

Antwort:

Sicherlich haben Sie zunächst geprüft, ob es ein anderes aut-idem-konformes Arzneimittel in der gewünschten Packungsgröße gibt. Ist dies nicht der Fall, gibt es hierzu leider noch keine einheitliche rahmenvertragliche Regelung. Unter Berufung auf § 6 Absatz 2 Buchstabe g5 des Rahmenvertrages könnte man argumentieren, dass für den Fall der Nichtlieferbarkeit keine Regelung existiert und man somit bis hin zur verordneten Menge wirtschaftlich stückeln darf:

6 Abs. 2 Rahmenvertrag

Um einen unbedeutenden Fehler im Sinne des Absatzes 1 Satz 2 Buchstabe d) handelt es sich insbesondere: [...]
g) Wenn bezogen auf den Rahmenvertrag [...]
(g5) die Apotheke bei einer Verordnung, für die § 8 keine Regelung enthält, unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit und des Vorranges der Abgabe rabattbegünstigter Arzneimittel Packungen bis zu der vom Arzt insgesamt verordneten Menge abgibt (§ 31 Absatz 4 SGB V).

Allerdings gibt es hierzu bislang keine klare, auf diesen Fall angewendete Aussage von Seiten der Apothekerverbände oder der GKV. Eine andere Variante ist natürlich, nach Rücksprache mit dem Arzt die nächstkleinere Menge abzugeben.

Was die Zuzahlungen anbelangt, so ist dies ein leidiges Thema, an dem es leider keinen Weg vorbei gibt. Sollte ein Arzt mehrere kleine Packungen verordnen, müssen diese auch abgegeben und die Zuzahlung mehrfach geleistet werden. Falls ein Arzt zwei kleine Packungen verordnet und es eine größere (lieferfähige) Packung gäbe, empfiehlt es sich, mit dem Arzt Rücksprache zu halten und auf größere Packungen auszuweichen. Somit können dem Patienten doppelte Zuzahlungen erspart werden.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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