Wie ist beim Austausch von Arzneimitteln im Mehrfachvertrieb vorzugehen?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Uns liegt eine Verordnung über Januvia 100 mg 98 Stück vor. Januvia ist nicht lieferbar, darum haben wir den Kunden mit Xelevia 100 mg 98 Stück versorgt. Januvia/Xelevia sind im Mehrfachvertrieb und haben den gleichen Preis.
Reicht es, wenn wir auf das Rezept schreiben „lt. ärztlicher Rücksprache Xelevia geliefert“ oder müssen wir noch eine Sonder-PZN oder Arztunterschrift einholen?
Antwort
Januvia und Xelevia dürfen als Parallelarzneimittel gegeneinander ausgetauscht werden. Zunächst ist die Lage der Rabattverträge zu prüfen. Falls Januvia rabattiert ist, muss natürlich die Sonder-PZN für einen nicht lieferbaren Rabattartikel gedruckt werden. Falls kein Rabattvertrag zu beachten ist, dürfen Sie entweder das preisgünstigste Parallelarzneimittel oder einen günstigeren Import abgeben, dies bestimmt § 12 Abs. 2 Rahmenvertrag:
12 Abs. 2 Rahmenvertrag
„Bei Fertigarzneimitteln, die sich im Mehrfachvertrieb befinden, ist entgegen Absatz 1 Satz 1 nur jeweils das preisgünstigste der Parallelarzneimittel oder ein Importarzneimittel zum verordneten Fertigarzneimittel oder dem Parallelarzneimittel abgabefähig, falls es nicht teurer als das preisgünstigste Parallelarzneimittel ist. Absatz 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend. Abgaben nach Satz 1 fallen unter die Regelungen des § 13 Absatz 1.“
Da in diesem Fall keine Importe zur Auswahl stehen und beide Parallelarzneimittel preisgleich sind, können Sie den Austausch ohne weitere Dokumentation auf dem Rezept vornehmen.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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