Wie gehen wir bei einer Movicol-Ver­ordnung außer­halb der Alters­grenze vor?

Wir haben eine Ver­ordnung über „Movicol Junior 90 Stück PZN 10086830“ für einen 17-Jährigen erhalten. Als Diagnose ist „Angelman-Syndrom“ ange­geben. Wir finden als Verordnungs­vor­gabe den Hinweis „Kinder zwischen 2 und 11 Jahren“.

Heißt das, wir dürfen ihn damit nicht versorgen? Die Diagnose müsste ja eh gestrichen werden, damit wir zumin­dest dies nicht mehr prüfen müssen.

Was raten Sie uns?

Antwort

Laut Anlage V der Arznei­­mittel-Richt­­linie ist dieses Medizin­­produkt nur für Kinder im Alter von 2 bis 11 Jahren zur Behandlung von Obstipation und für Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren zur Behandlung von Koprostase verordnungs­­fähig. Somit wird die Kranken­­kasse die Kosten für das Medizin­­produkt für eine 17-jährige Person voraus­sichtlich nicht über­­nehmen. Hier sollte ärztliche Rück­sprache gehalten werden, ob nicht ein anderes Movicol-/Macrogol-Präparat ver­ordnet werden kann, das auch für diese Alters­gruppe vorge­sehen ist.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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