Wie gehen wir bei einer Movicol-Verordnung außerhalb der Altersgrenze vor?
Wir haben eine Verordnung über „Movicol Junior 90 Stück PZN 10086830“ für einen 17-Jährigen erhalten. Als Diagnose ist „Angelman-Syndrom“ angegeben. Wir finden als Verordnungsvorgabe den Hinweis „Kinder zwischen 2 und 11 Jahren“.
Heißt das, wir dürfen ihn damit nicht versorgen? Die Diagnose müsste ja eh gestrichen werden, damit wir zumindest dies nicht mehr prüfen müssen.
Was raten Sie uns?
Antwort
Laut Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie ist dieses Medizinprodukt nur für Kinder im Alter von 2 bis 11 Jahren zur Behandlung von Obstipation und für Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren zur Behandlung von Koprostase verordnungsfähig. Somit wird die Krankenkasse die Kosten für das Medizinprodukt für eine 17-jährige Person voraussichtlich nicht übernehmen. Hier sollte ärztliche Rücksprache gehalten werden, ob nicht ein anderes Movicol-/Macrogol-Präparat verordnet werden kann, das auch für diese Altersgruppe vorgesehen ist.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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