Volibris 10 mg 60 Filmtabletten: Eine nicht eindeutige Verordnung?

Wir haben ein Rezept über Volibris 10 mg 60 Filmtabletten (!) zulasten der IKK Südwest (IK 109303301) erhalten. Volibris 10 mg ist nur als 30er-Packung im Handel. Bei der IKK Südwest ist die PZN 15638257 (Ambrisentan 10 mg von beta) rabattiert. Wir sind uns unsicher, ob es sich hier um eine nicht eindeutige Verordnung handelt und was wir nun abgeben sollen: 2 x 30 Ambrisentan 10 mg oder 1 x 60 Ambrisentan 10 mg.

Antwort

Zunächst muss festgestellt werden, ob es sich um eine nicht eindeutige Verordnung handelt. Da man immer von der Verordnung ausgehen muss und es keinen Eintrag einer 60er-Packung Volibris im Preis- und Produktverzeichnis gibt, handelt es sich gemäß Rahmenvertrag um eine nicht eindeutige Verordnung:

8 Absatz 3 Satz 4:

Entspricht die nach Stückzahl oder unter einer N-Bezeichnung verordnete Menge keiner im Preis- und Produktverzeichnis befindlichen Packung, handelt es sich um ein nicht eindeutig bestimmtes Arzneimittel.

In §7 ist geregelt, wie vorzugehen ist, wenn ein Arzneimittel nicht eindeutig verordnet ist.

7 Absatz 3 Satz 1:

Ist das verordnete Arzneimittel für die Abgabe nicht eindeutig bestimmt, hat die Apotheke Rücksprache mit dem Arzt zu nehmen und sich hieraus ergebende Korrekturen und Ergänzungen bei papiergebundenen Verordnungen auf dem Arzneiverordnungsblatt zu vermerken und separat abzuzeichnen, bei der elektronischen Verordnung im Dispensierdatensatz aufzunehmen und mittels qualifizierter elektronischer Signatur zu signieren.

Sie dürfen daher nach Rücksprache mit dem Arzt die Verordnung z. B. in 2 x 30 St. Volibris 10mg N1 ändern. Diese Korrektur muss abgezeichnet werden. Da Volibris N1 zu 30 St rabattiert ist, können zwei der 30er-Packungen Volibris abgegeben werden.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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