Ist einer der vier preisgünstigsten Importe abzugeben?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
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Wir haben ein Rezept über einen Cholestagel-Import erhalten:
„Cholestagel 625 mg FTA N3 180 St. PZN 07049475“ (Krankenkasse: BARMER, IK 104940005)
Diesen Import würden wir gerne abgeben, sind uns aber unsicher, ob die Auswahl stimmt. Der Import ist zwar preisgünstig, gehört aber nicht zu den vier preisgünstigsten im Auswahlbereich. Ist die Abgabe korrekt?
Antwort:
Wenn keine Rabattarzneimittel vorrangig abzugeben sind, erfolgt die Abgabe entweder nach § 12 (Abgabe preisgünstiger Arzneimittel) oder nach § 13 (Abgabe im importrelevanten Markt). Eine „Vermischung“ dieser Paragrafen gibt es nur bei der Abgabe von Arzneimitteln im Mehrfachvertrieb nach § 12 Abs. 2 in Kombination mit § 13. Diese gehören nämlich ebenfalls zum importrelevanten Markt.
Bei diesem Rezept erfolgt die Abgabe im importrelevanten Markt, das heißt, dass die Abgabe preisgünstiger Importe zu bevorzugen ist, solange Sie Ihr Einsparziel noch nicht erreicht haben. Sie müssen im importrelevanten Markt aber nicht zusätzlich darauf achten, eines der vier preisgünstigsten Präparate abzugeben. Der Auswahlbereich besteht hier aus dem Referenzarzneimittel und den zugehörigen Importen, unter Berücksichtigung des Preisankers. Daher können Sie den verordneten Import abgeben und diese Abgabe kommt dann auch Ihrem Einsparziel zugute.
- DAP Arbeitshilfe „Auswahlbereiche nach § 9 Rahmenvertrag“
- DAP Lexikon
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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