Müssen Mehrkosten auch für Versicherte der Freien Arzt- und Medizinkasse gezahlt werden?
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Bei Eingabe in das Kassenprogramm wird der Kundin ein Eigenanteil von etwa 50 Euro berechnet.
Die Kundin ist jedoch bei der Freien Arzt- und Medizinkasse versichert, d. h., sie muss keine Zuzahlung leisten.
Müssen wir ihr in diesem Fall den Eigenanteil berechnen oder können wir den Betrag der Freien Arzt und Medizinkasse berechnen?
Antwort
Gemäß Auskunft der Freien Arzt- und Medizinkasse werden alle Zuzahlungen und auch Mehrkosten getragen, sofern das Arzneimittel auch ausdrücklich verordnet ist. Wenn also wie in diesem Falle ein Arzneimittel mit rund 50 Euro Mehrkostenanteil verordnet ist, erstattet dies die FAMK. Dazu wird der volle Preis inklusive Mehrkosten auf das Rezept aufgedruckt, aber nicht dem Patienten in Rechnung gestellt.
Weiterführende Links:
- DAP-Rubrik „Neuartiges Coronavirus“
- DAP Patienteninformation „Mehrkosten bei Arzneimitteln“ (PDF)
- DAP Lexikon
- Diskutieren Sie Ihre Abgabefragen auch im DAP Forum!
Hinweis
Die Antwort wurde am 27.09.2021 um 12 Uhr aktualisiert.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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