Verschreibungs­pflichtiges Medizin­produkt auf Kassen­rezept?

Uns wurde eine Verordnung über IDROFLOG Augen­tropfen (PZN: 18017001) zulasten der DAK-Gesundheit vorgelegt. Bei diesem Präparat handelt es sich um ein Tränen­ersatz­mittel mit Hydro­cortison.

Wird das Tränen­ersatz­mittel von der GKV über­nommen, weil es einen ver­schreibungs­pflichtigen Wirk­stoff enthält?

Antwort

Bei den verordneten Augen­tropfen handelt es sich um ein ver­schrei­bungs­pflichtiges Medizin­produkt. Medizin­produkte mit Arznei­charakter werden nur erstattet, wenn sie in der Anlage V zur Arznei­mittel-Richt­linie gelistet sind. Die Erstattungs­fähigkeit ist unab­hängig davon, ob es sich um ver­schreibungs­pflichtige oder nicht ver­schreibungs­pflichtige Medizin­produkte handelt. In diesem Fall müssen die IDROFLOG Augen­tropfen also privat bezahlt werden.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

Neuen Kommentar schreiben

Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.

DAP Newsletter

Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung