Verschreibungspflichtiges Medizinprodukt auf Kassenrezept?
Uns wurde eine Verordnung über IDROFLOG Augentropfen (PZN: 18017001) zulasten der DAK-Gesundheit vorgelegt. Bei diesem Präparat handelt es sich um ein Tränenersatzmittel mit Hydrocortison.
Wird das Tränenersatzmittel von der GKV übernommen, weil es einen verschreibungspflichtigen Wirkstoff enthält?
Antwort
Bei den verordneten Augentropfen handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges Medizinprodukt. Medizinprodukte mit Arzneicharakter werden nur erstattet, wenn sie in der Anlage V zur Arzneimittel-Richtlinie gelistet sind. Die Erstattungsfähigkeit ist unabhängig davon, ob es sich um verschreibungspflichtige oder nicht verschreibungspflichtige Medizinprodukte handelt. In diesem Fall müssen die IDROFLOG Augentropfen also privat bezahlt werden.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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