Verrutschte Kreuze bei T-Rezept
Wir bekommen immer wieder T-Rezepte, bei denen durch eine falsche EDV-Einstellung die Kreuze außerhalb des vorgesehenen Feldes gesetzt sind. Dürfen wir diese Rezepte als korrekt ausgestellt ansehen und abrechnen?
Antwort
Laut § 6 Abs. 2 Buchst. e Rahmenvertrag gilt Folgendes:
6 Abs. 2 Rahmenvertrag
Um einen unbedeutenden Fehler im Sinne des Absatzes 1 Satz 2 Buchstabe d) handelt es sich insbesondere: […]
e) Wenn bezogen auf T-Rezepte nach § 3a AMVV auf papiergebundenen Verordnungsblättern
(e1) die erforderliche Kennzeichnung durch Ankreuzen verrutscht, aber zuordnungsfähig ist […]
Demnach dürfen T-Rezepte, auf denen der Druck offensichtlich verrutscht ist, dennoch beliefert werden, wenn erkennbar ist, dass die Ausstellung korrekt erfolgte.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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