Verordnungsausschluss wird in der EDV nicht angezeigt – darf das Präparat abgegeben werden?
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Wir haben ein Kassenrezept über Migraeflux (Kombination aus Paracetamol und MCP) erhalten.
In unserem alten Kassensystem wurde bei diesem Präparat eine Warnung aufgrund der Arzneimittel-Richtlinie Anlage 3 angezeigt (Verordnungsausschluss). Nun haben wir ein anderes EDV-System und es wird keine Warnung mehr angezeigt.
Dürfen wir das Präparat zulasten der GKV abrechnen?
Antwort
Migränemittel-Kombinationen sind gemäß Anlage III der AM-RL von der Verordnung zulasten der GKV ausgeschlossen. Bei Verordnungseinschränkungen kann die Apotheke nicht prüfen, ob für den Patienten eine Ausnahme vorliegt – daher wäre dann eine Rücksprache empfehlenswert.
In der Anlage III steht unter Nr. 36 der Verordnungsausschluss:
Arzneimittel-Richtlinie Anlage III
Arzneimittel | Rechtliche Grundlagen und Hinweise |
36. Migränemittel-Kombinationen | Verordnungsausschluss verschreibungspflichtiger Arzneimittel nach dieser Richtlinie. |
Ein Verordnungsausschluss hingegen sieht keine Ausnahme vor. Somit darf Migraeflux nicht auf Kassenrezepten verordnet werden. Daher sollten Sie Rücksprache mit dem Arzt halten und ihn davon in Kenntnis setzen. Der Patient muss das Präparat dann privat bezahlen.
Vielleicht sollten Sie in Ihrer EDV auch nochmal genau nachsehen, ob und wie entsprechende Hinweise dargestellt werden.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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