Müssen Verbandmittel unter Angabe des Herstellernamens verordnet werden?

Wir stellen uns bei Rezepten über Verband­mittel immer wieder folgende Frage:

Müssen Verband­mittel auf Kassen­rezept mit Hersteller­namen verordnet werden?

Antwort

Verband­mittel sind zulasten der GKV/PKV verordnungs- und erstattungs­fähig, abge­rechnet werden die jeweils in der EDV darge­stellten Vertrags­preise. Verband­mittel können produkt­bezogen unter Angabe der PZN rezeptiert werden. Verband­mittel unter­liegen nicht den Vorgaben des Rahmen­ver­trags hin­sichtlich einer Aut-idem-Substitution bzw. der Import­quote – solch ein Aus­tausch muss also im Gegen­satz zu Arznei­mitteln nicht statt­finden. Der durch die Verordnung gesetzte Preis­anker ist jedoch zu beachten. Da ein Vergleich der Verband­stoffe mithilfe der ABDA-Datenbank schwierig ist, ist eine genaue Produkt­verordnung unter Angabe der PZN sinn­voll.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

Neuen Kommentar schreiben

Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.

DAP Newsletter

Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung