Müssen Verbandmittel unter Angabe des Herstellernamens verordnet werden?
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Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
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Wir stellen uns bei Rezepten über Verbandmittel immer wieder folgende Frage:
Müssen Verbandmittel auf Kassenrezept mit Herstellernamen verordnet werden?
Antwort
Verbandmittel sind zulasten der GKV/PKV verordnungs- und erstattungsfähig, abgerechnet werden die jeweils in der EDV dargestellten Vertragspreise. Verbandmittel können produktbezogen unter Angabe der PZN rezeptiert werden. Verbandmittel unterliegen nicht den Vorgaben des Rahmenvertrags hinsichtlich einer Aut-idem-Substitution bzw. der Importquote – solch ein Austausch muss also im Gegensatz zu Arzneimitteln nicht stattfinden. Der durch die Verordnung gesetzte Preisanker ist jedoch zu beachten. Da ein Vergleich der Verbandstoffe mithilfe der ABDA-Datenbank schwierig ist, ist eine genaue Produktverordnung unter Angabe der PZN sinnvoll.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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