Kann Chlorhexamed für Schwangere zulasten der GKV verordnet werden?
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Heute haben wir ein Rezept zulasten der TK für eine Schwangere erhalten. Das Rezept war rezeptiert über „Chlorhexamed Fluid 0,2 % 300 ml“. Der verordnende Zahnarzt behauptet, dass er es zulasten der Krankenkasse verordnen dürfe, da es das einzige Mittel sei, das gegen Zahnfleischentzündung und zurückgehendes Zahnfleisch während der Schwangerschaft wirke.
Da wir das noch nie gehört haben, haben wir nun folgende Fragen:
Wird das Mittel aus diesem Grund von der TK erstattet? Dürfen wir es auf Rezept abgeben?
Antwort
Für die Schwangerschaft gilt:
Für Arznei- und Verbandmittel sowie Heil- und Hilfsmittel, die im Zusammenhang mit der Schwangerschaft oder der Entbindung verordnet werden, muss keine Zuzahlung geleistet werden. Muss die Frau jedoch wegen einer Erkrankung behandelt werden, die nicht in Zusammenhang mit der Schwangerschaft steht (z. B. Grippe oder eine Schilddrüsenerkrankung, die schon vor der Schwangerschaft bestand, oder auch eine Zahnfleischentzündung), fallen hierfür Zuzahlungen an und es gelten auch weiterhin die Bedingungen der Arzneimittel-Richtlinie. Das bedeutet, dass nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel für Erwachsene (schwanger oder nicht schwanger) nur unter den Bedingungen der Anlage I zur Arzneimittel-Richtlinie erstattet werden. Dementsprechend muss die Kundin das Chlorhexamed Fluid privat zahlen.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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