Verordnung von Cannabisblüten als Rezeptur

Ich habe eine Cannabis-Verordnung zulasten der DAK erhalten. Der Text: „Cannabisblüten Sorte Penelope 20 Gramm nach NRF 22.12, Einnahme gemäß schriftlicher Anweisung“. Ich erhalte zum ersten Mal ein Kassenrezept, die vorigen waren Privatrezepte. Wird das als Rezepturarzneimittel berechnet? Welche Sonder-PZN muss aufgedruckt werden? Und wie errechnet sich der Preis?

Wichtig: Gebrauchsanweisung muss vorliegen

Ist auf dem Rezept nur der Hinweis „Einnahme gemäß schriftlicher Anweisung“ vermerkt, muss der Apotheke die Anweisung zusätzlich in schriftlicher Form vorliegen. Grund hierfür ist die Plausibilitätsprüfung, zu der auch die Prüfung der Dosierung und Applikationsart gehört (vgl. § 7 ApBetrO), sowie die Kennzeichnungspflicht der Primärverpackung eines Rezepturarzneimittels (vgl. § 14 ApBetrO). Es empfiehlt sich, auf dem Rezept zu vermerken, dass die Anweisung separat vorgelegen hat. Fehlt eine zusätzliche schriftliche Anweisung, ist die Verordnung nicht plausibel und die Rezeptur darf bis zur Klärung nicht hergestellt werden.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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