Verordnung ohne Angabe der Stückzahl – was ist abzugeben?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
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Wir haben eine Zahnarztverordnung über „Ibu 600“ erhalten. Es wurden keine Angaben zu Stückzahl oder N-Größe gemacht, den Arzt können wir nicht erreichen. Der Patient benötigt das Schmerzmittel aber dringend.
Was können wir abgeben? Eine 20er-Packung als kleinste verfügbare Normgröße (N1) oder müssen wir eine 10er als grundsätzlich kleinste Menge abgeben?
Antwort
Nach § 17 Rahmenvertrag gilt für diesen Fall Folgendes:
17 Sonderregelungen für den dringenden Fall (Akutversorgung, Notdienst)
„Macht ein dringender Fall die unverzügliche Abgabe eines Fertigarzneimittels erforderlich und ist eine Rücksprache mit dem verordnenden Arzt nicht möglich, gilt:
- Die Regelungen nach den §§ 10 bis 15 gelten für die nach den folgenden Vorschriften auszuwählende Packung.
- Widersprechen sich die verordnete Stückzahl und die verordnete N-Bezeichnung, gilt die Stückzahl.
- Bei Verordnung eines Fertigarzneimittels ohne Angabe einer N-Bezeichnung sowie ohne Angabe der Stückzahl hat die Apotheke die kleinste vorrätige Packung abzugeben, jedoch nicht mehr als die mit dem kleinsten Packungsgrößenkennzeichen gemäß der PackungsV in Vertrieb befindliche Packung. […]“
Sie dürfen demnach eine vorrätige N1-Packung abgeben und müssen nicht die kleinste im Handel befindliche Packung mit 10 Stück bestellen.
Eventuell sind im Liefervertrag der AOK (je nach Bundesland unterscheiden sich die Lieferverträge) abweichende Regelungen getroffen. Bitte prüfen Sie das. Außerdem sollten Sie auch darauf achten, ob Rabattverträge zu beachten sind! Können Sie diese nicht umsetzen, muss eine entsprechende Dokumentation auf das Rezept gedruckt werden.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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