Verordnete Packung nicht von der Firma in genannter Stärke im Handel – was darf abgegeben werden?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Uns liegt eine Verordnung über „Furosemid ABZ 20 mg TAB 100 ST N3“ vor.
Es gibt von der 20-mg-Stärke nur eine Packungsgröße zu 50 Stück, und das auch von einer anderen Firma.
Dürfen wir 2 x 50 Stück abgeben oder benötigen wir ein neues Rezept über 2 x 50 Stück?
Antwort
Diese Verordnung ist unklar: Von der Firma ABZ gibt es keine Wirkstärke zu 20 mg im Handel, damit lässt sich die Verordnung keinem Eintrag der Lauer-Taxe zuordnen. Wir empfehlen daher, eine neue Verordnung mit korrekter Wirkstärke und bestenfalls auch korrekter Packungsanzahl (2 x 50 St., Angabe einer korrekten PZN) ausstellen zu lassen.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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