Verordnete Packung nicht von der Firma in genannter Stärke im Handel – was darf abgegeben werden?

Uns liegt eine Verordnung über „Furosemid ABZ 20 mg TAB 100 ST N3“ vor.

Es gibt von der 20-mg-Stärke nur eine Packungsgröße zu 50 Stück, und das auch von einer anderen Firma.
Dürfen wir 2 x 50 Stück abgeben oder benötigen wir ein neues Rezept über 2 x 50 Stück?

Antwort

Diese Verordnung ist unklar: Von der Firma ABZ gibt es keine Wirkstärke zu 20 mg im Handel, damit lässt sich die Verordnung keinem Eintrag der Lauer-Taxe zuordnen. Wir empfehlen daher, eine neue Verordnung mit korrekter Wirkstärke und bestenfalls auch korrekter Packungsanzahl (2 x 50 St., Angabe einer korrekten PZN) ausstellen zu lassen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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