Was ist abzugeben – dreimal die kleine oder einmal die große Packung?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wir sind bei folgendem Rezept unsicher.
Verordnet wurde zulasten der BARMER:
„Dupixent 300 mg Fertigpen 3 x 2 Stück N3“
Es gibt eine 2er-Packung (N1) und eine 6er-Packung (N3). Was dürften wir auf diese Verordnung abgeben? Oder sollte man die Verordnung besser spezifizieren lassen?
Antwort:
Da der Arzt weder eindeutig dreimal die 2er-Packung verordnet hat (3 x N1), noch eindeutig einmal die 6er-Packung (1 x N3), wäre nach unserer Ansicht eine Konkretisierung der Verordnung ratsam. Verordnet der Arzt dreimal die N1-Packung, so müssten Sie auch dreimal die kleine Packung abgeben und der Patient müsste dreimal die Zuzahlung leisten. Ein Stückeln auf die größere Packungsgröße ist nach § 8 des Rahmenvertrags nicht mehr vorgesehen. Wenn der Arzt die Abgabe der N3-Packung wünscht, so muss er diese auch eindeutig verordnen. Außerdem wäre es ratsam, die PZN anzugeben, damit klar ist, wo der Preisanker liegt (Original oder Import), damit auch hier der Krankenkasse kein Angriffspunkt geboten wird.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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