Verordnetes Präparat ist AV – was ist die richtige Vorgehensweise?

Uns liegt ein Rezept zulasten der BKK Mobil Oil (IK 101520078) über „Nifedipin-ratio 10 mg 30 Weichkapseln N1, PZN 03086338“ vor. Das Präparat ist AV und die Rabattpartner bekommen wir über unseren Großhandel nicht.

Wie beliefern wir das Rezept nach neuem Rahmenvertrag retaxsicher?

Antwort

Das verordnete Nifedipin-Präparat ist AV. Ein Artikel ist nach neuem Rahmen­vertrag unter anderem dann nicht eindeutig bestimmt, wenn ein mit „außer Vertrieb“ (AV) gekennzeichnetes Fertig­arznei­mittel nicht mehr liefer­fähig ist und nach den Regelungen dieses Rahmen­vertrages auch keine andere Auswahl­möglichkeit besteht (§ 8 Abs. 3 Satz 5). Hier existiert jedoch eine andere Auswahl­möglichkeit: Es gibt aut-idem-konforme Alternativen. Daher ist die Verordnung als eindeutig bestimmt anzusehen. Da kein Rabatt­artikel vorrangig abzugeben ist (bitte dokumentieren Sie die Nicht­verfügbarkeit per Sonder-PZN und Groß­handels­nachweis), muss unter den vier Preis­günstigsten bis zur Preis­grenze des verordneten Mittels ein Präparat zur Abgabe ausge­wählt werden. Da unterhalb der Preis­grenze nur Nifedipin Al mit 20 St. N1 liegt, kann nur dieses Produkt abgegeben werden.

Abb.: Vergleichspräparate zu Nifedipin; Lauer-Taxe, Stand 15.09.2019

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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