Verordneter Import nicht lieferbar – was dürfen wir abgeben?
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Wir haben eine Frage zu Importverordnungen: Oft erhalten wir Rezepte, bei denen der verordnete Import nicht verfügbar ist. Dürfen wir dann frei entscheiden, welches Präparat wir abgeben? Muss man, damit ein Rezept nicht für das Einsparziel angerechnet wird, immer eine Sonder-PZN angeben?
Antwort
Wenn im importrelevanten Markt (Auswahl nur zwischen Original und Import möglich) der verordnete Import nicht lieferbar ist und keine Rabattverträge vorhanden sind, so muss zunächst eine preisgünstigere (bzw. preisgleiche) Alternative gesucht werden. Ein Sondervermerk ist hier nicht erforderlich. Vorrangig sind dabei preisgünstige Importe abzugeben, mit denen das Einsparziel erreicht werden kann. Als preisgünstig gelten nach § 2 Abs. 8 Rahmenvertrag Importe, die folgenden Preisabstand erfüllen:
2 Abs. 8 Rahmenvertrag
„Preisgünstige Importarzneimittel:
Als preisgünstige Importarzneimittel im Sinne des Rahmenvertrages, die für das Einsparziel nach § 13 relevant sind, gelten Importarzneimittel, wenn – bei identischer Packungsgröße (gleiche Stückzahl bzw. gleiche Füllmenge) – der für den Versicherten maßgebliche Abgabepreis des Importarzneimittels abzüglich der gesetzlichen Rabatte niedriger ist als der Abgabepreis des Referenzarzneimittels abzüglich der gesetzlichen Rabatte:
a) bei einem Abgabepreis des Referenzarzneimittels abzüglich der gesetzlichen Rabatte bis einschließlich 100 € mindestens 15 % niedriger,
b) bei einem Abgabepreis des Referenzarzneimittels abzüglich der gesetzlichen Rabatte von über 100 € bis einschließlich 300 € mindestens 15 € niedriger,
c) bei einem Abgabepreis des Referenzarzneimittels abzüglich der gesetzlichen Rabatte über 300 € mindestens 5 % niedriger.“
Sollten die preisgünstigeren bzw. -gleichen Alternativen auch nicht lieferbar sein, müssen Sie die Sonder-PZN + Faktor 3 aufdrucken. Dann ist die Abgabe des nächstpreisgünstigsten lieferbaren Arzneimittels abzugeben; bei einer Preisankerüberschreitung sollten Sie stets Rücksprache mit dem verordnenden Arzt halten und diese dokumentieren.
Sind nur Importe im Handel, die nicht den für das Einsparziel erforderlichen Preisabstand erfüllen, müssen Sie keine Sonder-PZN angeben – dieses Rezept fließt nicht ins Einsparziel mit ein.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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