Verordnete PZN trägt keine Normgröße – Rezept ändern?
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Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
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Wir haben folgendes Rezept erhalten: „Dekristol 20.000 I.E. 20 mg WKA 50 St. PZN 14056702 >>Dj<<“.
Die verordnete PZN ist ohne Normgröße.
Dürfen wir die Packung trotzdem abgeben, müssen wir nach Rücksprache die PZN ändern oder müssten wir sogar ein neues Rezept anfordern?
Antwort
Bei der verordneten Packung handelt es sich um eine Klinikpackung ohne Normkennzeichen. Diese Verordnung kann aufgrund der PZN der Klinikpackung als unklare Verordnung eingestuft werden. Nach Rücksprache mit dem Arzt dürfen Sie, da an der verordneten Menge nichts geändert wird und es sich um einen erkennbaren Irrtum handelt (§ 6 Abs. 2 Rahmenvertrag), die PZN in die verordnungsfähige PZN der N2-Packung ändern.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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