Wie kann man hier die verordnete Gesamtmenge (= Jumbopackung) abgeben?

Wir haben ein Rezept über „Microlax 12 x 5 ml“ erhalten. Diese Großpackung können wir nicht abgeben, da es sich um eine Jumbopackung handelt. Können wir stattdessen dreimal die N1-Packung mit je vier Stück abgeben?

Antwort:

Nach § 6 Absatz 3 Rahmenvertrag kann auf die Stückzahlverordnung von „12 x 5 ml“ lediglich die Menge des Nmax-Bereiches (N2) abgegeben werden:

Überschreitet die nach Stückzahl verordnete Menge die größte für das Fertigarzneimittel festgelegte Messzahl, ist nur die nach der geltenden Packungsgrößenverordnung aufgrund der größten Messzahl bestimmte größte Packung oder ein Vielfaches dieser Packung, jedoch nicht mehr als die verordnete Menge abzugeben.

Verordnet der Arzt dagegen eindeutig bestimmt drei N1-Packungen, indem er das Normkennzeichen angibt (zum Beispiel „ 3 x Microlax 4 x 5 ml N1“), dann können auch drei N1-Packungen abgegeben werden, da so der konkrete Arztwillen eindeutig ist. Aber Achtung: Dann muss der Patient auch pro Packung die Zuzahlung leisten!

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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