Verordnet wurden 100 Macrogol-Beutel – welche Menge darf abgegeben werden?

Wir haben folgende Verordnung zulasten der Techniker Krankenkasse (IK 104077501) erhalten: „Macrogol AL 100 St. PZN 10997508“. Bei Eingabe dieser Packung erscheint in der EDV eine Warnmeldung. Unklar ist nun für uns, ob wir hier einmal 50 Stück (N3) von ratiopharm als Rabattpartner abgeben dürfen oder zweimal 50 Stück, um auf die verordnete Menge zu kommen.

Antwort

Bei Macrogolen muss immer unterschieden werden, ob es sich um ein (verordnungsfähiges) Medizinprodukt oder um ein Arzneimittel handelt. Ist wie in Ihrem Fall ein Macrogol-Arzneimittel verordnet, so ist die 100er-Packung eine Jumbopackung, da die Nmax für Laxantien mit dieser Menge überschritten ist. Jumbopackungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet, daher können Sie die verordnete 100er-Packung nicht zulasten einer GKV abgeben. Eine Arztrücksprache bezüglich der abzugebenden Packung/Menge wird daher erforderlich. Das Ergebnis muss mit Unterschrift auf dem Rezept dokumentiert werden (z. B. 1 x 50 St. N3 oder 2 x 50 St. N3). Auch die Menge auf eine N3-Packung zu kürzen, ist in der „Regelversorgung“ ohne ärztliche Rücksprache nicht möglich. Anschließend können Sie die entsprechende Menge des Rabattarzneimittels abgeben.

Handelt es sich um eine Akutversorgung und ist der Arzt nicht zu erreichen, dann greift § 17 Abs. 7 Rahmenvertrag:

17 Abs. 7 Rahmenvertrag

„Überschreitet die nach Stückzahl verordnete Menge die größte für das Fertigarzneimittel festgelegte Messzahl, ist nur die nach der geltenden PackungsV aufgrund der Messzahl bestimmte größte Packung, ein Vielfaches dieser Packung, jedoch nicht mehr als die verordnete Menge abzugeben oder die der verordneten Menge nächstliegende kleinere vorrätige Packungsgröße. § 8 Absatz 1 gilt.“

In diesem Fall dürften Sie auch ohne ärztliche Rücksprache mit dem Hinweis „§ 17 Akutversorgung“ bis zur verordneten Menge stückeln. Die Jumbopackung können Sie jedoch trotzdem nicht abgeben.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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