Muss bei OTC-Arzneimitteln der Anlage I AM-RL eine Diagnose vermerkt sein?

Wir bekommen immer wieder mal Ver­ordnungen über OTC-Arznei­mittel für Erwachsene zulasten der GKV. Die Arznei­mittel sind in der Anlage I der Arznei­mittel-Richt­linie zu finden, aber oft ohne Diagnose auf dem Rezept.

Wir fragen uns, müssen wir dann die Diagnose nach­tragen oder kontrollieren, ob die Diagnose des Patienten mit der Diagnose der Anlage I überein­stimmt?

Antwort

Bei Arznei­mitteln muss der Arzt keine Diagnose auf das Rezept auf­bringen und die Apotheke hat auch keine Prüf­pflicht, solange keine Diagnose vermerkt wurde. Wenn der Arzt jedoch eine Diagnose auf das Rezept geschrieben hat, dann muss die Apotheke prüfen, ob diese zur Ausnahme­liste der Anlage I passt. Ist das OTC-Arznei­mittel also in der Anlage I aufgeführt, aber ohne Diagnose verordnet, können Sie es ohne weiter­gehende Prüfung an den Kunden abgeben.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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