Muss bei OTC-Arzneimitteln der Anlage I AM-RL eine Diagnose vermerkt sein?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wir bekommen immer wieder mal Verordnungen über OTC-Arzneimittel für Erwachsene zulasten der GKV. Die Arzneimittel sind in der Anlage I der Arzneimittel-Richtlinie zu finden, aber oft ohne Diagnose auf dem Rezept.
Wir fragen uns, müssen wir dann die Diagnose nachtragen oder kontrollieren, ob die Diagnose des Patienten mit der Diagnose der Anlage I übereinstimmt?
Antwort
Bei Arzneimitteln muss der Arzt keine Diagnose auf das Rezept aufbringen und die Apotheke hat auch keine Prüfpflicht, solange keine Diagnose vermerkt wurde. Wenn der Arzt jedoch eine Diagnose auf das Rezept geschrieben hat, dann muss die Apotheke prüfen, ob diese zur Ausnahmeliste der Anlage I passt. Ist das OTC-Arzneimittel also in der Anlage I aufgeführt, aber ohne Diagnose verordnet, können Sie es ohne weitergehende Prüfung an den Kunden abgeben.
Weiterführende Links
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
Neuen Kommentar schreiben
Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.
Benutzeranmeldung
Geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden
DAP Newsletter
Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung