Wie verhalten wir uns bei Entlassrezepten mit abweichenden Nummern?
Wir haben aus einem Krankenhaus ein Entlassrezept erhalten. Leider stimmen die BSNR und die Nummer in der Codierzeile nicht überein. Die BSNR fängt mit den Ziffern 77 an, die Codierzeile fängt mit den Ziffern 75 an.
Dürfen wir nach Rücksprache heilen?
Antwort
Nach unserem Wissen wurde die Friedenspflicht für Entlassrezepte zwischen dem Apothekerverband Nordrhein und den Primärkassen NRW bis zum 31.12.2024 verlängert, für Rezepte zulasten der Ersatzkassen gilt die Friedenspflicht ebenfalls bis zum Jahresende.
Danach darf eine fehlende Übereinstimmung von Standortkennzeichen oder BSNR in Personalienfeld und Codierleiste nicht beanstandet werden.
Sie hätten nach Anlage 8 Rahmenvertrag auch die Möglichkeit, die BSNR im Personalienfeld zu streichen, wenn die BSNR in der Codierleiste die richtige Nummer ist. Allerdings ist aus Sicht des Krankenhauses vermutlich das Standortkennzeichen mit den Ziffern 77 korrekt, und das wäre ja dann die Zahl, die Sie streichen würden. Derzeit sehen wir aber hier tatsächlich keinen Handlungsbedarf, da aufgrund der oben genannten Friedenspflicht diesbezüglich keine Retaxationen ausgesprochen werden dürfen.
Aktuell sieht es auch danach aus, dass man vor der Schiedsstelle zu einer Einigung kommt, sodass es hoffentlich zum Jahresbeginn bei Entlassrezepten wieder eine eindeutige Abgabesituation für Apotheken geben wird.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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