Wie verhalten wir uns bei Entlass­rezepten mit abweichenden Nummern?

Wir haben aus einem Kranken­haus ein Entlass­rezept erhalten. Leider stimmen die BSNR und die Nummer in der Codier­zeile nicht überein. Die BSNR fängt mit den Ziffern 77 an, die Codier­zeile fängt mit den Ziffern 75 an.

Dürfen wir nach Rück­sprache heilen?

Antwort

Nach unserem Wissen wurde die Friedens­pflicht für Entlass­rezepte zwischen dem Apotheker­verband Nord­rhein und den Primär­kassen NRW bis zum 31.12.2024 verlängert, für Rezepte zulasten der Ersatz­kassen gilt die Friedens­pflicht eben­falls bis zum Jahresende.

Danach darf eine fehlende Überein­stimmung von Standort­kenn­zeichen oder BSNR in Personalien­feld und Codier­leiste nicht bean­standet werden.

Sie hätten nach Anlage 8 Rahmen­vertrag auch die Möglich­keit, die BSNR im Personalien­feld zu streichen, wenn die BSNR in der Codier­leiste die richtige Nummer ist. Allerdings ist aus Sicht des Kranken­hauses vermutlich das Standort­kenn­zeichen mit den Ziffern 77 korrekt, und das wäre ja dann die Zahl, die Sie streichen würden. Derzeit sehen wir aber hier tat­sächlich keinen Handlungs­bedarf, da auf­grund der oben genannten Friedens­pflicht dies­be­züglich keine Retaxationen ausge­sprochen werden dürfen.

Aktuell sieht es auch danach aus, dass man vor der Schieds­stelle zu einer Einigung kommt, sodass es hoffentlich zum Jahres­beginn bei Entlass­rezepten wieder eine ein­deutige Abgabe­situation für Apo­theken geben wird.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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