Uptravi – Packungsgröße mit 140 Stück erstattungsfähig?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
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Uns liegt ein Kassenrezept vor, auf dem „Uptravi 200 µg Filmtabletten 140 St.“ verordnet ist. Wir sind unsicher, ob diese Packungsgröße erstattungsfähig ist, da sie keine Normgröße hat. Dürfen wir die verordnete Menge abgeben?
Antwort:
Der Wirkstoff Selexipag wird gemäß Packungsgrößenverordnung den „Arzneimitteln zur Behandlung der pulmonal arteriellen Hypertonie“ zugeordnet. Innerhalb dieser Arzneimittelgruppe sind für Selexipag eigene Messzahlen definiert:
Die Packungsgröße mit 140 Filmtabletten liegt somit zwischen dem N2- und dem N3-Bereich. Da der gemäß Packungsgrößenverordnung definierte N3-Bereich (190–200 Stück) nicht überschritten wird, handelt es sich nach § 31 Abs. 4 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) um eine erstattungsfähige Packungsgröße.
Uptravi 200 µg Filmtabletten 140 Stück darf zulasten der gesetzlichen Krankenkasse abgegeben werden.
Vorsicht Mehrfachverordnung
Bei einer Mehrfachverordnung von Uptravi® 140 Stück wird der N3-Bereich überschritten. In einem solchen Fall dürfte laut § 6 Abs. 3 Rahmenvertrag nur eine vielfache Menge einer dem N3-Bereich entsprechenden Packung abgegeben werden. Deshalb empfiehlt es sich, für die Mehrfachverordnung der 140-Stück-Packung getrennte Rezepte zu verwenden.
Weitere Informationen zur Rezeptbelieferung und einen Titrationsleitfaden für Apotheker finden Sie auf der aktuellen Abgabehilfe zu Uptravi®.
- Abgabehilfe Uptravi®
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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