Unvollständige Arzt­anschrift

Wir haben eine elektro­nische Ver­ordnung mit einer un­voll­ständigen An­schrift des Arztes erhalten.

Was nun?

Antwort

Es ist bekannt, dass dies bei einigen Praxis­verwaltungs­systemen vor­kommt. Daher hat der GKV-Spitzen­verband dazu Stellung genom­men, wie einige Apotheker­verbände berichten.

Nach Ansicht des GKV-Spitzen­verbandes ist eine unvoll­ständige Arzt­an­schrift ein­deutig auf einen technischen Fehler zurück­zu­führen, der von der gematik schnellst­möglich zu beheben ist, aber nicht zu einer Bean­standung der Rezepte führen soll. Der GKV-Spitzen­verband hat den gesetz­lichen Kranken­kassen empfohlen, Rezepte mit nicht zutref­fenden An­schriften nicht zu bean­standen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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