Muss etwas bei unterschiedlichen Stückzahlen im Rahmen von Normbereichen beachtet werden?
Uns wurde eine Verordnung über Remicade 100 mg N1 3 Stück PZN 02001653 vorgelegt.
Dürfen wir auch den Rabattartikel Remicade 100 mg N1 4 Stück abgeben? Spielt der Preisanker bei Rabattartikeln eine Rolle?
Antwort
Laut Lauer-Taxe wird sowohl die Packungsgröße mit 3 als auch die mit 4 Stück als N1 deklariert. Dementsprechend spricht nichts dagegen, eine N1 mit 4 Stück abzugeben. Stehen mehrere Rabattartikel zur Verfügung, kann die Apotheke gemäß Rahmenvertrag frei unter diesen wählen.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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