Muss etwas bei unter­schiedlichen Stück­zahlen im Rahmen von Norm­bereichen beachtet werden?

Uns wurde eine Verordnung über Remicade 100 mg N1 3 Stück PZN 02001653 vorgelegt.

Dürfen wir auch den Rabatt­artikel Remicade 100 mg N1 4 Stück abgeben? Spielt der Preis­anker bei Rabatt­artikeln eine Rolle?

Antwort

Laut Lauer-Taxe wird sowohl die Packungs­größe mit 3 als auch die mit 4 Stück als N1 deklariert. Dementsprechend spricht nichts dagegen, eine N1 mit 4 Stück abzugeben. Stehen mehrere Rabatt­artikel zur Verfügung, kann die Apotheke gemäß Rahmen­vertrag frei unter diesen wählen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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