Ungültige Arztnummer
Beim Einlesen des E-Rezeptes wurde uns im Kassensystem angezeigt, dass es sich „möglicherweise“ um eine ungültige Arztnummer handelt. Können wir ein solches E-Rezept retaxsicher beliefern? Das Rezept soll zulasten der TK abgerechnet werden.
Antwort
Apotheken haben grundsätzlich keine Prüfpflicht auf Richtigkeit der angegebenen Arztnummer (es sei denn, ein regionaler Liefervertrag enthält dazu abweichende Vereinbarungen – in diesem Fall handelt es sich jedoch um eine vdek-Kasse). Sollten Sie jedoch vermuten, dass es sich um eine Rezeptfälschung handelt, müssen laut § 17 Abs. 5 ApBetrO alle Unklarheiten beseitigt werden (z. B. durch ärztliche Rücksprache und Korrektur Ihrerseits auf dem Rezept).
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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