Muss der Unfallbetrieb auf einem BG-Rezept ergänzt werden?
Wir haben eine Frage zu einem BG-Rezept. Verordnet sind Molicare Pad 2 Tropfen 28 Stück. Es ist lediglich ein Unfalltag angegeben, aber kein Unfallbetrieb.
Reicht die Angabe des Unfalltages aus oder müssen wir den Unfallbetrieb ergänzen?
Antwort
Laut § 3 Abs. 2 des Arzneiversorgungsvertrages der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.) gehört zu einer ordnungsgemäß ausgestellten Verordnung Folgendes:
3 Abs. 2 des Arzneiversorgungsvertrages der DGUV
Eine Verordnung ist ordnungsgemäß nach Absatz 1 ausgestellt, wenn sie neben Mittel und Menge folgende Angaben enthält:
a. Name des Unfallversicherungsträgers,
b. Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift des Versicherten,
c. Datum der Ausstellung,
d. Unfalltag,
e. Kennzeichnung für Arbeitsunfall, soweit nicht Berufskrankheit
f. Kennzeichnung im noctu-Feld, soweit zutreffend
g. Arztstempel oder entsprechender Aufdruck,
h. eigenhändige Unterschrift des Arztes.
Demnach reicht die Angabe des Unfalltages aus. Als Apotheke haben Sie keine Verpflichtung mehr, die Angabe des Unfallbetriebes zu prüfen. Allerdings besteht auf Arztseite die Pflicht, den Unfallbetrieb zu vermerken. Vielleicht weisen Sie die Ärztin bzw. den Arzt im Sinne einer guten Zusammenarbeit darauf hin.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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