Wie kann man die Umstellungsgebühr für ein Blutzuckermessgerät abrechnen?

Wir haben einen Diabetiker, den wir auf ein Blut­zucker­mess­gerät mit Test­streifen der Preis­kategorie 1 um­stellen möchten. Uns ist jetzt nicht ganz klar, auf welches Rezept wir die Sonder-PZN drucken und was wir dafür abrechnen können.

Geht das auf der Verordnung mit den Test­streifen? Oder brauchen wir ein extra Rezept vom Arzt?

Antwort

Bei den Ersatz­kassen TK, DAK, KKH, HEK und hkk kann bei Umstel­lung eine Pauschale von 20 € zzgl. MwSt. abge­rechnet werden. Diese wird direkt auf der Ver­ordnung über die Test­streifen mit der Sonder-PZN 02567596 abge­rechnet, eine neue Verordnung ist nicht not­wendig. Eine Umstellungs­gebühr kann max. 1-mal innerhalb von 2 Jahren pro Patient erhoben werden.

Wie die Umstellung bei regionalen Kassen abge­rechnet wird, entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Vertrag.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

Neuen Kommentar schreiben

Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.

DAP Newsletter

Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung