Wie kann man die Umstellungsgebühr für ein Blutzuckermessgerät abrechnen?
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Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
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Wir haben einen Diabetiker, den wir auf ein Blutzuckermessgerät mit Teststreifen der Preiskategorie 1 umstellen möchten. Uns ist jetzt nicht ganz klar, auf welches Rezept wir die Sonder-PZN drucken und was wir dafür abrechnen können.
Geht das auf der Verordnung mit den Teststreifen? Oder brauchen wir ein extra Rezept vom Arzt?
Antwort
Bei den Ersatzkassen TK, DAK, KKH, HEK und hkk kann bei Umstellung eine Pauschale von 20 € zzgl. MwSt. abgerechnet werden. Diese wird direkt auf der Verordnung über die Teststreifen mit der Sonder-PZN 02567596 abgerechnet, eine neue Verordnung ist nicht notwendig. Eine Umstellungsgebühr kann max. 1-mal innerhalb von 2 Jahren pro Patient erhoben werden.
Wie die Umstellung bei regionalen Kassen abgerechnet wird, entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Vertrag.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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