Wie gehen wir mit einer nicht eindeutigen Freitextverordnung über Clinda-saar auf E-Rezept um?
Uns liegt folgende Freitextverordnung auf einem E-Rezept vor: Clinda-saar 300 mg 18 Tabl. 1–1–1. Nun gibt es von Clinda-saar keine 18-St.-Packung. Mit dem Wirkstoff Clindamycin sind zwar 18-St.-Packungen im Handel, allerdings sind diese aktuell nicht lieferbar. Vorrätig hätten wir die 15-St.-Clinda-saar-Packung.
Können wir die vorrätige Packung abgeben? Welche Dokumentation ist auf dem Rezept nötig?
Antwort
Bei der vorliegenden Verordnung handelt es sich um eine nicht eindeutig bestimmte Verordnung, da sich das Arzneimittel nicht eindeutig einem Eintrag im Preis- und Produktverzeichnis zuordnen lässt. Laut § 7 Abs. 3 Rahmenvertrag hat die Apotheke in diesem Fall ärztliche Rücksprache zu halten und diese auf dem Rezept zu dokumentieren.
7 Abs. 3 Rahmenvertrag
„Ist das verordnete Arzneimittel für die Abgabe nicht eindeutig bestimmt, hat die Apotheke Rücksprache mit dem Arzt zu nehmen und sich hieraus ergebende Korrekturen und Ergänzungen bei papiergebundenen Verordnungen auf dem Arzneiverordnungsblatt zu vermerken und separat abzuzeichnen, bei der elektronischen Verordnung im elektronischen Abgabedatensatz aufzunehmen und mittels qualifizierter elektronischer Signatur zu signieren. Sofern das Korrektur- bzw. Ergänzungsdatum vom Abgabedatum abweicht, ist dieses zusätzlich anzugeben. Ein nach Handelsname oder unter seiner Wirkstoffbezeichnung verordnetes Fertigarzneimittel ist insbesondere dann eindeutig bestimmt, wenn es unmissverständlich einem Eintrag im Preis- und Produktverzeichnis zuzuordnen ist. […]“
Je nachdem, was zu korrigieren ist, sind folgende Schlüssel vorgesehen:
Schlüssel | Beschreibung |
1 | Abweichung von der Verordnung bzgl. der Darreichungsform bei Fertigarzneimitteln |
2 | Korrektur/Ergänzung der Darreichungsform bei Rezepturen |
3 | Korrektur/Ergänzung der Gebrausanweisung bei einer Rezeptur |
4 | Korrektur/Ergänzung der Dosierungsanweisung |
5 | Ergänzung eines fehlenden Hinweises auf einen Medikationsplan, der das verschriebene Arzneimittel umfasst, oder auf eine schriftl. Dosierungsanweisung |
6 | Abweichung von der Verordnung bzgl. der Bezeichnung des Fertigarzneimittels |
7 | Abweichung von der Verordnung bzgl. der Bezeichnung des Wirkstoffs bei einer Wirkstoffverordnung |
8 | Abweichung von der Verordnung bzgl. der Stärke eines Fertigarzneimittels oder Wirkstoffs |
9 | Abweichung von der Verordnung bzgl. der Zusammensetzung von Rezepturen nach Art und Menge |
10 | Abweichung von der Verordnung bzgl. der abzugebenden Menge |
11 | Abweichung von der Verordnung bzgl. der abzugebenden Rezepturmenge auf eine Reichdauer bis zu 7 Tagen bei Entlassverordnung |
12 | Freitextliche Dokumentation der Änderung, wenn keiner der anderen Schlüssel/Fälle vorliegt |
Wenn die Korrektur auf Clinda-saar 300 mg 15 Stück erfolgen soll, müssen Sie bei der Abgabe nur die Änderung der Menge dokumentieren. Bei einer Änderung auf ein anderes Präparat müssten Sie zusätzlich zur Korrektur der Verordnung auch die Abweichung mit Sonder-PZN und Faktor dokumentieren.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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