Wie gehen wir mit einer nicht ein­deutigen Frei­text­ver­ordnung über Clinda-saar auf E-Rezept um?

Uns liegt folgende Frei­text­ver­ordnung auf einem E-Rezept vor: Clinda-saar 300 mg 18 Tabl. 1–1–1. Nun gibt es von Clinda-saar keine 18-St.-Packung. Mit dem Wirk­stoff Clindamycin sind zwar 18-St.-Packungen im Handel, aller­dings sind diese aktuell nicht liefer­bar. Vorrätig hätten wir die 15-St.-Clinda-saar-Packung.

Können wir die vorrätige Packung abgeben? Welche Dokumentation ist auf dem Rezept nötig?

Antwort

Bei der vorliegenden Verordnung handelt es sich um eine nicht eindeutig bestimmte Verordnung, da sich das Arzneimittel nicht eindeutig einem Eintrag im Preis- und Produktverzeichnis zuordnen lässt. Laut § 7 Abs. 3 Rahmenvertrag hat die Apotheke in diesem Fall ärztliche Rücksprache zu halten und diese auf dem Rezept zu dokumentieren.

7 Abs. 3 Rahmenvertrag

„Ist das verordnete Arznei­mittel für die Abgabe nicht ein­deutig bestimmt, hat die Apotheke Rück­sprache mit dem Arzt zu nehmen und sich hieraus ergebende Korrekturen und Ergänzungen bei papier­gebundenen Verordnungen auf dem Arznei­ver­ordnungs­blatt zu ver­merken und separat abzu­zeichnen, bei der elektro­nischen Ver­ordnung im elektro­nischen Abgabe­daten­satz aufzu­nehmen und mittels qualifi­zierter elektro­nischer Signatur zu signieren. Sofern das Korrektur- bzw. Ergänzungs­datum vom Abgabe­datum ab­weicht, ist dieses zusätz­lich anzu­geben. Ein nach Handels­name oder unter seiner Wirk­stoff­be­zeichnung verordnetes Fertig­arznei­mittel ist insbesondere dann ein­deutig bestimmt, wenn es unmiss­verständlich einem Eintrag im Preis- und Produkt­ver­zeichnis zuzu­ordnen ist. […]“

Je nachdem, was zu korrigieren ist, sind folgende Schlüssel vorgesehen:
Schlüssel Beschreibung
1 Abweichung von der Verordnung bzgl. der Darreichungsform bei Fertigarzneimitteln
2 Korrektur/Ergänzung der Darreichungsform bei Rezepturen
3 Korrektur/Ergänzung der Gebrausanweisung bei einer Rezeptur
4 Korrektur/Ergänzung der Dosierungsanweisung
5 Ergänzung eines fehlenden Hinweises auf einen Medikationsplan, der das verschriebene Arzneimittel umfasst, oder auf eine schriftl. Dosierungsanweisung
6 Abweichung von der Verordnung bzgl. der Bezeichnung des Fertigarzneimittels
7 Abweichung von der Verordnung bzgl. der Bezeichnung des Wirkstoffs bei einer Wirkstoffverordnung
8 Abweichung von der Verordnung bzgl. der Stärke eines Fertigarzneimittels oder Wirkstoffs
9 Abweichung von der Verordnung bzgl. der Zusammensetzung von Rezepturen nach Art und Menge
10 Abweichung von der Verordnung bzgl. der abzugebenden Menge
11 Abweichung von der Verordnung bzgl. der abzugebenden Rezepturmenge auf eine Reichdauer bis zu 7 Tagen bei Entlassverordnung
12 Freitextliche Dokumentation der Änderung, wenn keiner der anderen Schlüssel/Fälle vorliegt

Wenn die Korrektur auf Clinda-saar 300 mg 15 Stück erfolgen soll, müssen Sie bei der Abgabe nur die Änderung der Menge dokumentieren. Bei einer Änderung auf ein anderes Präparat müssten Sie zusätzlich zur Korrektur der Verordnung auch die Abweichung mit Sonder-PZN und Faktor dokumentieren.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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