Wie gehen wir mit E-Rezepten um, bei denen die LANR un­voll­ständig ist?

Wir erhalten immer wieder E-Rezepte, bei denen die lebens­lange Arzt­nummer unvoll­ständig ist. Sie besteht teil­weise nur aus bis zu vier Zahlen.

Müssen wir diese Nummer erfragen und ergänzen?

Antwort

Grund­sätzlich haben Apotheken keine Prüf­pflicht auf inhalt­liche Richtig­keit bezüglich der lebens­langen Arzt­nummer (LANR), Gleiches gilt für BSNR und Signatur. Sie müssen und können die unvoll­ständige LANR auf E-Rezepten also nicht ergänzen (ein E-Rezept kann nur von Arzt­seite gelöscht und dann neu er­stellt werden). Normaler­weise kann ein E-Rezept ohne Identi­fi­kation der Ärztin bzw. des Arztes und der zuge­hörigen Einrichtung und ohne gültige Signa­tur nicht in den Fach­dienst ge­stellt werden. Es gibt aber immer wieder Aus­nahmen, beispiels­weise wenn Ärztinnen und Ärzte in Weiter­bildung keine LANR haben.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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