Wie gehen wir mit E-Rezepten um, bei denen die LANR unvollständig ist?
Wir erhalten immer wieder E-Rezepte, bei denen die lebenslange Arztnummer unvollständig ist. Sie besteht teilweise nur aus bis zu vier Zahlen.
Müssen wir diese Nummer erfragen und ergänzen?
Antwort
Grundsätzlich haben Apotheken keine Prüfpflicht auf inhaltliche Richtigkeit bezüglich der lebenslangen Arztnummer (LANR), Gleiches gilt für BSNR und Signatur. Sie müssen und können die unvollständige LANR auf E-Rezepten also nicht ergänzen (ein E-Rezept kann nur von Arztseite gelöscht und dann neu erstellt werden). Normalerweise kann ein E-Rezept ohne Identifikation der Ärztin bzw. des Arztes und der zugehörigen Einrichtung und ohne gültige Signatur nicht in den Fachdienst gestellt werden. Es gibt aber immer wieder Ausnahmen, beispielsweise wenn Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung keine LANR haben.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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