Ist Tyrosur CareExpert Wundheilgel erstattungsfähig?

Wir erhalten in letzter Zeit öfter Rezepte von unserem benachbarten Kinderarzt über Tyrosur CareExpert Wundgel PZN 12742439. Unser EDV-System zeigt uns einen Liefervertrag zu einem Abrechnungspreis von EK *1,1 an. Bei der Rezeptkontrolle kommt jedoch folgender Warnhinweis: „Tyrosur CareExpert ist nicht Teil der Anlage V der verordnungsfähigen Medizinprodukte.“ Wir sind etwas verunsichert, ob das Wundgel nun erstattungsfähig ist oder nicht.

Antwort

Bei Tyrosur CareExpert Wundgel handelt es sich um ein Medizinprodukt, das den Verbandmitteln und Pflastern zugeordnet wird.

Verbandmittel werden von den gesetzlichen Kassen erstattet, allerdings kann sich der Betrag, den die Kassen erstatten, von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. In der Apotheken-EDV sind üblicherweise die jeweils geltenden Vertragspreise hinterlegt, zu denen Sie solch ein Mittel mit der Krankenkasse abrechnen können. Die Abgabe zulasten der GKV ist also erlaubt.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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