Trulicity-Packungsgröße nicht im Handel – kann das Rezept beliefert werden?

Uns liegt ein Rezept über „Trulicity 3 mg 12 St. Dj“ vor.
Es ist noch keine Packung mit 12 Stück im Handel.

Darf ich bei der Verordnung ohne Weiteres 3 x 4 Stück abgeben?

Antwort

Diese Verordnungszeile lässt sich keinem Eintrag im Preis- und Produkt­verzeichnis zuordnen – hier ist, wie Sie schreiben, nur eine Packung zu 4 Stück in dieser Stärke zu finden.

Daher handelt es sich gemäß § 8 Abs. 3 Rahmen­vertrag um eine nicht eindeutig bestimmte Verordnung:

8 Abs. 3 Rahmenvertrag

„Entspricht die nach Stückzahl oder unter einer N-Bezeichnung verordnete Menge keiner im Preis- und Produktverzeichnis befindlichen Packung, handelt es sich um ein nicht eindeutig bestimmtes Arzneimittel.“

In § 7 Rahmenvertrag ist geregelt, wie vorzugehen ist, wenn ein Arzneimittel nicht eindeutig verordnet ist:

7 Abs. 3 Rahmenvertrag

„Ist das verordnete Arznei­mittel für die Abgabe nicht eindeutig bestimmt, hat die Apotheke Rück­sprache mit dem Arzt zu nehmen und sich hieraus ergebende Korrekturen und Ergänzungen bei papier­gebundenen Verordnungen auf dem Arznei­verordnungs­blatt zu vermerken und separat abzu­zeichnen, bei der elektronischen Verordnung im Dispensier­datensatz aufzu­nehmen und mittels qualifizierter elektronischer Signatur zu signieren.“

Sie dürfen auf der Verordnung demnach „3 x Trulicity 3 mg 4 Stück N2 PZN 16840340 (insgesamt 12 Stück)“ nach ärztlicher Rücksprache ergänzen und diese drei Packungen abgeben.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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