Tretinoin für eine 50-Jährige

Uns liegen zwei Verordnungen über Toctino 30 mg mit einem Abstand von 6 Tagen im Ausstellungsdatum vor. Die Patientin ist älter als 50 Jahre und in einer Ersatzkasse versichert. Das erste Rezept ist ein Entlassrezept und das zweite vom MVZ der gleichen Hautklinik ausgestellt. Dürfen wir auch das zweite Rezept schon beliefern? Gibt es hier Probleme mit den Höchstmengen?

Antwort

Die gesetzliche Grundlage für die umfangreichen Sicherheitsmaßnahmen, die für die Verordnung von Acitretin, Alitretinoin sowie Isotretinoin gelten, sind in § 3b der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) verankert.

3b AMVV

(1) Die Höchstmenge der Verschreibungen von oral anzuwendenden Arzneimitteln, die die Wirkstoffe Acitretin, Alitretinoin oder Isotretinoin enthalten, darf für Frauen im gebärfähigen Alter je Verschreibung den Bedarf für 30 Tage nicht übersteigen.

(2) Verschreibungen von Arzneimitteln nach Absatz 1 sind für Frauen im gebärfähigen Alter bis zu sechs Tagen nach dem Tag ihrer Ausstellung gültig.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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