Trägt die Bundeswehr die Kosten für OTC-Arzneimittel?

Uns liegt ein Bundes­wehr­rezept über Lasea 14 St. vor.

Das Arznei­mittel ist apotheken­pflichtig und zeigt an, dass es voll durch den Kunden zu bezahlen ist.

Ist das korrekt?

Antwort

Das scheint ein Fehler in der Darstel­lung zu sein, denn Basis der Versorgung von Soldatinnen und Soldaten ist der Arznei­lieferungs­vertrag der Bundes­wehr, der 1996 geschlossen wurde. Dieser regelt die Lieferung von Arznei­mitteln und apotheken­üblichen Waren einschließlich Hilfs­mitteln. Demnach dürfen Apotheken bei Bundes­wehr­ange­hörigen nicht nur apotheken­pflichtige Arznei­mittel und die gelisteten Medizin­produkte, sondern sämtliche apotheken­übliche Waren abgeben, zum Beispiel nicht­apotheken­pflichtige Medizin­produkte. Zudem gelten die Verordnungs­aus­schlüsse für OTC für die Bundes­wehr nicht. Wir würden daher davon ausgehen, dass es durch die Bundes­wehr erstattet wird. Vielleicht prüfen Sie, ob ggf. eine falsche IK eingegeben wurde. Ansonsten sollte der EDV-Anbieter diese Darstellung prüfen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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