Trägt die Bundeswehr die Kosten für OTC-Arzneimittel?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Uns liegt ein Bundeswehrrezept über Lasea 14 St. vor.
Das Arzneimittel ist apothekenpflichtig und zeigt an, dass es voll durch den Kunden zu bezahlen ist.
Ist das korrekt?
Antwort
Das scheint ein Fehler in der Darstellung zu sein, denn Basis der Versorgung von Soldatinnen und Soldaten ist der Arzneilieferungsvertrag der Bundeswehr, der 1996 geschlossen wurde. Dieser regelt die Lieferung von Arzneimitteln und apothekenüblichen Waren einschließlich Hilfsmitteln. Demnach dürfen Apotheken bei Bundeswehrangehörigen nicht nur apothekenpflichtige Arzneimittel und die gelisteten Medizinprodukte, sondern sämtliche apothekenübliche Waren abgeben, zum Beispiel nichtapothekenpflichtige Medizinprodukte. Zudem gelten die Verordnungsausschlüsse für OTC für die Bundeswehr nicht. Wir würden daher davon ausgehen, dass es durch die Bundeswehr erstattet wird. Vielleicht prüfen Sie, ob ggf. eine falsche IK eingegeben wurde. Ansonsten sollte der EDV-Anbieter diese Darstellung prüfen.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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