Teure N1 auf Entlassrezept verordnet – ist dies abrechnungsfähig?
Wir haben ein Entlassrezept erhalten, auf dem eine Fertigspritze Stelara 45 mg in der N1-Packungsgröße verordnet wurde. Wir sind unsicher, ob wir dieses Rezept beliefern dürfen:
Erstens ist die Packung sehr teuer und zweitens ist dies ja keine kurzfristige Versorgung, da solch eine Spritze nur einmal pro Monat und später alle 12 Wochen verabreicht wird.
Wie gehen wir vor?
Antwort
Beim Entlassmanagement geht es nicht nur um eine Erst- bzw. Kurzzeitversorgung, sondern die nahtlose Versorgung beim Übergang von der stationären in die ambulante Versorgung soll dadurch abgesichert werden. Es obliegt der Entscheidung der verordnenden Person, warum diese Packung Stelara verordnet wurde – vielleicht soll direkt im Anschluss an die Krankenhausbehandlung die erste Spritze verabreicht werden oder der bzw. die Betroffene hatte schon zuvor eine oder mehrere Dosen dieses Arzneimittels und benötigt genau zum Entlasszeitpunkt die nächste Spritze. Hier sehen wir die Apotheke aber nicht in der Prüfpflicht.
Eine preisliche Deckelung für das Entlassmanagement ist uns auch nicht bekannt: Wenn eine N1 verordnet ist, darf diese auch abgegeben werden.
Das heißt, dass Sie das Rezept nach unserer Einschätzung ganz normal beliefern dürfen.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
Neuen Kommentar schreiben
Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.
Benutzeranmeldung
Geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden
DAP Newsletter
Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung