Teure N1 auf Entlass­rezept ver­ordnet – ist dies ab­rechnungs­fähig?

Wir haben ein Entlass­rezept erhalten, auf dem eine Fertig­spritze Stelara 45 mg in der N1-Packungs­größe verordnet wurde. Wir sind unsicher, ob wir dieses Rezept beliefern dürfen:
Erstens ist die Packung sehr teuer und zweitens ist dies ja keine kurz­fristige Versorgung, da solch eine Spritze nur einmal pro Monat und später alle 12 Wochen verabreicht wird.

Wie gehen wir vor?

Antwort

Beim Entlass­management geht es nicht nur um eine Erst- bzw. Kurz­zeit­ver­sorgung, sondern die nahtlose Ver­sorgung beim Über­gang von der stationären in die ambulante Ver­sorgung soll dadurch abge­sichert werden. Es obliegt der Ent­scheidung der ver­ordnenden Person, warum diese Packung Stelara verordnet wurde – vielleicht soll direkt im Anschluss an die Kranken­haus­behandlung die erste Spritze ver­abreicht werden oder der bzw. die Betrof­fene hatte schon zuvor eine oder mehrere Dosen dieses Arznei­mittels und benötigt genau zum Entlass­zeit­punkt die nächste Spritze. Hier sehen wir die Apotheke aber nicht in der Prüf­pflicht.

Eine preisliche Deckelung für das Entlass­management ist uns auch nicht bekannt: Wenn eine N1 verordnet ist, darf diese auch abge­geben werden.

Das heißt, dass Sie das Rezept nach unserer Ein­schätzung ganz normal beliefern dürfen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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