Tetagam – Verordnung als Impfstoff?

Können Sie Auskunft geben hinsichtlich der Verordnungsweise von Tetagam P?
Eine hiesige Arztpraxis meint, es gäbe eine neue Vorschrift, dass Tetagam P wie ein Impfstoff verordnet werden soll.
Wir kennen es folgendermaßen: Patientenbezogen auf Muster-16-Formular oder auf Sprechstundenbedarf. 

Antwort:

Bei Tetagam P handelt es sich nicht um einen Tetanusimpfstoff, sondern um das entsprechende Immunglobulin, das zur postexpositionellen Prophylaxe bzw. Tetanustherapie eingesetzt wird.

Tetagam P kann im Verletzungsfall als Sprechstundenbedarf bezogen werden, wenn kein Unfallversicherungsträger leistungspflichtig ist. Im Gegensatz dazu wird der Tetanusimpfstoff im Verletzungsfall patientenbezogen auf einem rosa Kassenrezept verordnet.

Da es sich im Verletzungsfall bei Verordnung von Tetanus-Immunglobulin um eine Postexpositionsprophylaxe handelt, ist die Gabe von Tetagam mit der Versicherten- bzw. Grundpauschale abgegolten.

Für ausführliche Informationen zur richtigen Verordnungsweise von Tetagam auf Sprechstundenbedarf sollte der verschreibende Arzt die zuständige Kassenärztliche Vereinigung bzw. die entsprechende Krankenkasse kontaktieren.

Kennen Sie schon die DAP-Rubrik Arztinformationen? Hier finden Sie verschiedene Dokumente zum Download, die hilfreiche Informationen für Ärzte zur Verordnungspraxis bieten.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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