Wie gehen wir bei einer Teilmengenabgabe nach ALBVVG richtig vor?

Uns liegt ein GKV-Rezept vor, auf dem „Ciprofloxacin AbZ 500 mg Filmtabletten 10 St. N1“ verordnet ist. Da keine aut-idem-fähige Packung verfügbar ist, fragen wir uns, wie wir richtig vorgehen, wenn wir eine Teilmenge aus der 20-Stück-Packung abgeben.

Antwort

DAV und GKV-Spitzenverband haben aktuell folgendes Vorgehen beschlossen:

Ist eine bestimmte Packungsgröße verordnet und ist nach den Vorgaben des Rahmenvertrags keine aut-idem-fähige Packung verfügbar, jedoch eine größere, so kann wie bereits bekannt nach ALBVVG eine Teilmenge aus der größeren Packung abgegeben werden. Neu geregelt ist, dass diese Teilmengenabgabe nach § 3 Abs. 5 AMPreisV mit dem Kürzel „TMA“ (= Teilmengenabgabe) gekennzeichnet werden muss.

In Ihrem Fall ist „Ciprofloxacin AbZ 500 mg Filmtabletten 10 St. N1“ verordnet. Rabattverträge und auch preisgünstige Packungen sind in dieser Packungsgröße nicht verfügbar. Die größere Packungsgröße, z. B. „Ciprofloxacin AbZ 500 mg Filmtabletten 20 St. N2“ und „Ciprofloxacin-ratiopharm 500 mg Filmtabletten 20 St. N2“ ist aber verfügbar.

Sie können nun eine Packung auswählen und ausfüllen. Dann rechnen Sie die zugehörige kleinere Packungsgröße (die verordnete Packungsgröße) ab. Wichtig ist, dass Sie die entsprechende Packung des gleichen Herstellers abrechnen. Geben Sie 10 Tabletten aus „Ciprofloxacin-ratiopharm 500 mg Filmtabletten 20 St. N2“ ab, müssen Sie „Ciprofloxacin-ratiopharm 500 mg Filmtabletten 10 St. N1“ abrechnen. „Ciprofloxacin AbZ 500 mg Filmtabletten 10 St. N1“ können Sie nicht abrechnen.

Je nachdem, ob es sich bei Ihrer Verordnung um ein Muster-16- oder ein E-Rezept handelt, muss die Teilmengenabgabe nach ALBVVG nun entsprechend auf dem Rezept dokumentiert werden.

Muster-16-Rezept:

Sie drucken das Sonderkennzeichen 02567024 für Nichtverfügbarkeit mit dem entsprechenden Faktor auf und tragen außerdem das Kürzel „TMA“ handschriftlich und mit Namenszeichen auf dem Rezept auf. Z-Daten und Hash-Code werden nicht benötigt.

E-Rezept:

Sie geben das Sonderkennzeichen 02567024 für die Nichtverfügbarkeit mit dem entsprechenden Faktor und das Kürzel „TMA“ im Schlüssel 12 (Freitext zu Rezeptänderungen) im elektronischen Abgabedatensatz des E-Rezepts ein. Die Dokumentation muss qualifiziert elektronisch signiert werden. Für eine Übergangszeit müssen keine Z-Daten übermittelt werden.

Ein fehlendes Kürzel soll nach unseren Informationen nicht zu einer Retax führen. Dennoch ist es für alle Beteiligten einfacher, wenn es aus Gründen der Rückverfolgbarkeit auf dem Rezept mit angegeben wird. Außerdem muss jede Apotheke selbst entscheiden, ob sie das wirtschaftliche Risiko einer Teilmengenabgabe tragen möchte – ein Kontrahierungszwang besteht hier nicht.

Übrigens sind nach aktuellen Informationen Teilmengenabgaben unterhalb der N1-Packungsgröße und BtM-Verordnungen nicht Gegenstand dieser aktuellen Regelung.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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