Targin – Menge passt nicht zu Normgröße

Uns liegt ein BtM-Rezept zulasten der BG über „Targin 20/10 Ret N2 40 Stück“ und „Targin 10/5 Ret N2 40 Stück“ vor.

Was dürfen wir abgeben?

Antwort:

In dem Fall passt die verordnete Stückzahl nicht zur angegebenen Normgröße. Betäubungsmittel müssen gemäß Betäubungsmittelverschreibungsverordnung immer nach Stückzahl verordnet werden. Zudem ist im Rahmenvertrag verankert, dass, wenn die verordnete Menge nicht zur angegebenen Normkennzeichnung passt, die verordnete Menge ausschlaggebend ist.

4 Abs. 1 Buchstabe c Rahmenvertrag

„Werden Arzneimittel unter Angabe einer N-Bezeichnung und der Menge, z.B. der Stückzahl, verordnet, und ist diese Menge nicht der angegebenen N-Bezeichnung zuzuordnen, ist die verordnete Menge für die Auswahl maßgeblich.“

Für Targin gelten nach Packungsgrößenverordnung die folgenden Normbereiche:

Somit fallen die verordneten Mengen von jeweils 40 Stück zwischen den N1- und den N2-Bereich und die Abgabe von 2 x 20 Stück wäre gemäß § 6 Abs. 2 Rahmenvertrag zulässig.

Es empfiehlt sich dennoch, kurz Rücksprache mit dem Arzt zu halten, ob die Abgabe von 2 x 20 Stück wirklich erwünscht ist oder ob es sich um einen Fehler handelt und er eigentlich die 50er-Packungen mit N2-Kennzeichnung verordnen wollte.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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