Tamoxifen N3 nicht lieferbar – darf ich stückeln?
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Wir haben ein Rezept über Tamoxifen 20 mg N3 zulasten der AOK Hessen bekommen. Es ist momentan nur der Import Tamoxifen 10 mg mit 30 Tabletten über den Großhandel zu bekommen.
Dürfen wir stückeln, z. B. Tamoxifen 10 mg 6 Packungen mit 30 Tabletten für 3 Monate, oder soll der Arzt ein neues Rezept über Tamoxifen 10 mg verordnen?
Antwort
Das BfArM rät zu diesem Vorgehen Folgendes:
Empfehlung des BfArM zur Abgabemenge tamoxifenhaltiger Fertigarzneimittel
„Die dem BfArM vorliegenden Informationen zeigen, dass sich aufgrund der getroffenen Maßnahmen die Versorgungslage stabilisiert. Konkret bedeutet dies, dass in der Summe der noch zur Verfügung stehenden importierten Arzneimitteln und den bereits regulär verfügbaren Arzneimitteln eine hinreichende Versorgung erreicht werden kann, sofern keine Überbevorratungen stattfinden. Aus diesem Grund ist die empfohlene prioritäre Abgabe von 30er-Packungen (N1) ab sofort nicht mehr erforderlich. Das BfArM empfiehlt bei einer Verordnung einer Packungsgröße N3 (bis zu 100 Tabletten), die verfügbaren kleinen Packungsgrößen à 30 Tabletten der gemäß § 79 Abs. 5 AMG importierten Arzneimittel zu bündeln. Auf die Anordnung gemäß § 52b Absatz 3d AMG an den Großhandel vom 22.04.2022 zur primären Abgabe importierter Arzneimittel wird ausdrücklich hingewiesen.“
Solange die SARS-CoV-2-AMVersVO noch gültig ist, kann auch eine andere Packungsanzahl oder eine andere Wirkstärke abgegeben werden. Der Patient muss über die abweichende Einnahme bei einer anderen Dosierung aufgeklärt werden. Bedenken Sie, dass der Patient aber die Zuzahlung je abgegebener Packung zahlen muss.
Weiterführende Links:
- DAP Arbeitshilfe „Rezept-Check“
- DAP Merkblatt „SARS-CoV-2 Arzneimittelversorgungsverordnung“
- DAP Arbeitshilfe „SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung“
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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