Tadalafil: Lifestyle oder nicht?

Wir haben dieses Rezept erhalten:
„1x Tadalafil beta PAH 20 mg FTA N3 120 St. PZN 13700377“.

Es handelt sich um ein GKV-Rezept für eine weibliche Patientin.
Von der EDV wird als Rabatt-AM Tadalafil Heumann 20 mg FTA 120 St. N3 angezeigt, es kommt jedoch auch die Meldung „Lifestylepräparat, Erstattung nur in Ausnahmefällen möglich“.

Was darf/muss abgegeben werden?

Antwort

Wird Tadalafil zur Behandlung einer erektilen Dysfunktion eingesetzt, handelt es sich um eine Lifestyle-Behandlung, die von den gesetzlichen Kassen nicht erstattet wird (Anlage II der AM-RL des G-BA).

Einige Tadalafilpräparate haben jedoch noch eine weitere Indikation bzw. werden laut Zulassung auch nur in dieser Indikation angewendet:

„Zur Behandlung der pulmonalen arteriellen Hypertonie (PAH) der WHO-Funktionsklasse II und III zur Verbesserung der körperlichen Leistungsfähigkeit bei Erwachsenen.“

Da auch der Rabattartikel die Zulassung zur Behandlung der arteriellen Hypertonie hat, muss der rabattierte Artikel abgegeben werden.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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