Tacholiquin zulasten der Kasse?
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Uns liegt ein Kassenrezept der Barmer GEK (IK 100980006) über Tacholiquin 1 % Monodosen 10 x 5 ml 2 x vor.
Nach unserer Recherche gehört es zu den Medizinprodukten.
Darf es auf Kassenrezept abgegeben werden?
Antwort:
Tacholiquin ist als Medizinprodukt im Handel. Da es sich um ein Medizinprodukt mit Arzneicharakter handelt, muss es in der Anlage V zur Arzneimittelrichtlinie gelistet sein, um durch die gesetzlichen Kassen erstattet zu werden.
Da es hier nicht in der Anlage V zur Arzneimittelrichtlinie aufgeführt ist (siehe Abbildung), wird es von den gesetzlichen Kassen leider auch nicht erstattet. Der Patient muss es privat zahlen.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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