Tacholiquin zulasten der Kasse?

Uns liegt ein Kassenrezept der Barmer GEK (IK 100980006) über Tacholiquin 1 % Monodosen 10 x 5 ml 2 x vor.
Nach unserer Recherche gehört es zu den Medizinprodukten.

Darf es auf Kassenrezept abgegeben werden?

Antwort:

Tacholiquin ist als Medizinprodukt im Handel. Da es sich um ein Medizinprodukt mit Arzneicharakter handelt, muss es in der Anlage V zur Arzneimittelrichtlinie gelistet sein, um durch die gesetzlichen Kassen erstattet zu werden.

Da es hier nicht in der Anlage V zur Arzneimittelrichtlinie aufgeführt ist (siehe Abbildung), wird es von den gesetzlichen Kassen leider auch nicht erstattet. Der Patient muss es privat zahlen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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