SVA Rezepte

Eine Kundin ist aus Italien auf Besuch in Deutschland und erhält Medikamente auf GKV-Rezept verordnet.
Angegebene Krankenkasse: „AOK Rheinland/Hamburg/SVA“

Gelten entsprechend die Rabattverträge der AOK?
Und werden die verordneten Arzneimittel von der AOK erstattet?

Antwort:

SVA steht für Sozialversicherungsabkommen. Das bedeutet, dass der Patient im Ausland versichert ist, die angegebene Krankenkasse die ausländische Krankenkasse aber vertritt und dementsprechend die Arzneimittelkosten erstattet. Es gelten die Rabattverträge der angegebenen Krankenkasse.

Die Versichertennummer kann in einem solchen Fall fehlen.

Im Adressfeld wird unter „Status“ die Ziffer „10007“ eingetragen.

Hinter den Namen der Krankenkasse steht üblicherweise der Zusatz SVA.

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