Kann Subutex außerhalb der Substitutionstherapie verordnet werden?
Wir haben ein BtM-Rezept über Subutex erhalten. Allerdings ist weder eine Reichdauer noch ein Hinweis auf eine Substitutionsbehandlung vorhanden. Auf Nachfrage in der verordneten Praxis kam als Antwort, dass die Verordnung nur einmalig erfolgte und es keine Substitution sei.
Können wir das Rezept ohne diese Angaben abrechnen?
Antwort
Es gibt auch Buprenorphin-Sublingualtabletten mit einer Zulassung als Schmerzmittel, z. B. TEMGESIC forte sublingual 0,4 mg SUT oder BUPRENORPHIN-HEXAL sublingual 0,4 mg SUT. Aber wahrscheinlich hat die verordnende Person diese Optionen schon ausprobiert. Von ärztlicher Seite kann off-label verordnet werden, dies liegt in ärztlicher Verantwortung und muss in der Patientenakte dokumentiert werden. Ob solch eine Therapie dann durch die GKV übernommen wird, muss ebenfalls die Ärztin bzw. der Arzt klären.
Auf Grundlage zweier Urteile des Bundessozialgerichts (BSG) sowie eines Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts lassen sich für die Erstattungsfähigkeit von off-label verordneten Arzneimitteln, die nicht in Anlage VI der Arzneimittel-Richtlinie aufgeführt werden, folgende Vorgaben ableiten:
- Es muss sich um eine schwerwiegende Erkrankung handeln.
- Evidenzbasierte Behandlungsalternativen fehlen.
- Kriterien für die GKV-Leistungspflicht müssen erfüllt sein (z. B. keine Lifestyle-Arzneimittel).
- Das Arzneimittelgesetz muss eingehalten werden.
- Es muss eine positive Nutzen-Risiko-Analyse vorliegen.
- Die verordnende Ärztin bzw. der verordnende Arzt muss ausreichend qualifiziert sein.
- Das Selbstbestimmungsrecht der Patientin bzw. des Patienten muss eingehalten werden.
Gegebenenfalls können Sie sicherheitshalber einen Hinweis auf die Rücksprache und das Ergebnis davon auf dem Rezept mit angeben.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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