Kann Subutex außerhalb der Substitutionstherapie verordnet werden?

Wir haben ein BtM-Rezept über Subutex erhalten. Allerdings ist weder eine Reich­dauer noch ein Hinweis auf eine Substitutions­behandlung vorhanden. Auf Nachfrage in der verordneten Praxis kam als Antwort, dass die Verordnung nur ein­malig erfolgte und es keine Substitution sei.

Können wir das Rezept ohne diese Angaben abrechnen?

Antwort

Es gibt auch Buprenorphin-Sublingualtabletten mit einer Zulassung als Schmerzmittel, z. B. TEMGESIC forte sublingual 0,4 mg SUT oder BUPRENORPHIN-HEXAL sublingual 0,4 mg SUT. Aber wahrscheinlich hat die verordnende Person diese Optionen schon ausprobiert. Von ärztlicher Seite kann off-label verordnet werden, dies liegt in ärztlicher Verantwortung und muss in der Patientenakte dokumentiert werden. Ob solch eine Therapie dann durch die GKV übernommen wird, muss ebenfalls die Ärztin bzw. der Arzt klären.

Auf Grundlage zweier Urteile des Bundessozialgerichts (BSG) sowie eines Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts lassen sich für die Erstattungsfähigkeit von off-label verordneten Arzneimitteln, die nicht in Anlage VI der Arzneimittel-Richtlinie aufgeführt werden, folgende Vorgaben ableiten:

  • Es muss sich um eine schwerwiegende Erkrankung handeln.
  • Evidenzbasierte Behandlungsalternativen fehlen.
  • Kriterien für die GKV-Leistungspflicht müssen erfüllt sein (z. B. keine Lifestyle-Arzneimittel).
  • Das Arzneimittelgesetz muss eingehalten werden.
  • Es muss eine positive Nutzen-Risiko-Analyse vorliegen.
  • Die verordnende Ärztin bzw. der verordnende Arzt muss ausreichend qualifiziert sein.
  • Das Selbstbestimmungsrecht der Patientin bzw. des Patienten muss eingehalten werden.

Gegebenenfalls können Sie sicherheitshalber einen Hinweis auf die Rücksprache und das Ergebnis davon auf dem Rezept mit angeben.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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