Substitutionsrezepte im Voraus für 3 Wochen – welches Datum ist aufzudrucken?
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Mittlerweile drucken wir ja auf allen Rezepten in der Substitutionstherapie auch den Hashtag auf und somit ist dort auch die Angabe des Abgabezeitpunkts nötig.
Jetzt hat der verordnende Arzt Urlaub und stellt für seine Patienten vorab Rezepte für 3 Wochen im Voraus aus, mit der Anweisung, immer nur eine Wochendosis mitzugeben. Wir können verschiedene Abgabezeitpunkte im System eingeben. Wenn wir das Rezept aber erst nach der letzten Abgabe bedrucken, ist ja die vorgegebene 7-Tagesfrist vorbei. Wenn wir aber das Rezept mit einem Datum vor Abgabe der letzten Dosis bedrucken, moniert dies das Computersystem.
Mit welchem Datum sollen wir nun die Rezepte bedrucken?
Antwort
BtM-Rezepte müssen innerhalb der 7-Tage-Frist in der Apotheke vorgelegt werden. Dahingehend wurde die BtMVV angepasst, um Probleme wie die von Ihnen geschilderten bei Substitutionsrezepten zu verhindern.
§ 12 BtMVV lautet wie folgt:
12 Abgabe
„(1) Betäubungsmittel dürfen vorbehaltlich des Absatzes 2 nicht abgegeben werden:
1. auf eine Verschreibung,
a) die nach den §§ 1 bis 4 oder § 7 Abs. 2 für den Abgebenden erkennbar nicht ausgefertigt werden durfte,
b) bei deren Ausfertigung eine Vorschrift des § 7 Abs. 1 Satz 2, des § 8 Abs. 1 Satz 1 und 2 oder des § 9 nicht beachtet wurde,
c) die bei Vorlage vor mehr als sieben Tagen ausgefertigt wurde [...]“
Hieraus geht eindeutig hervor, dass die Vorlage innerhalb der Frist erfolgen muss. Daher sollten Sie das Datum, an dem der Patient das Rezept vorgelegt hat, auf der Verordnung dokumentieren. Der Rezeptdruck und die Abgabe dürfen dann auch später erfolgen.
Weiterführende Links:
- DAP-Rubrik „BtM“
- DAP Lexikon
- Diskutieren Sie Ihre Abgabefragen auch im DAP Forum!
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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