Dürfen Arzneimittel der Substitutionsausschlussliste bei Nichtverfügbarkeit ausgetauscht werden?

Uns liegt ein Rezept über „L-THYROXIN 100 1A Pharma Tabletten 100 St. N3 1APH PZN 06488876“ vor. Dieses Präparat ist nicht lieferbar. Ist es der Apotheke erlaubt, bei Schilddrüsenpräparaten gegen eine andere lieferbare Firma auszutauschen und dies mit Sonder-PZN zu dokumentieren? Oder muss dies auf jeden Fall der Arzt gegenzeichnen?

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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