Substitutionsausschluss Methylphenidat
Wir haben gelesen, dass Methylphenidat jetzt auch auf der Substitutionsausschlussliste steht.
Was bedeutet das in der Praxis? Dürfen wir solche Präparate gar nicht mehr austauschen?
Antwort
Seit dem 15. Juli 2024 ist Methylphenidat tatsächlich auf der Substitutionsausschlussliste zu finden. Damit dürfen Fertigarzneimittel, die den Wirkstoff Methylphenidat in Form von Hartkapseln mit veränderter Wirkstofffreisetzung enthalten, nicht gegeneinander ersetzt werden, wenn sie unterschiedliche sofort und verzögert freisetzende Wirkstoffanteile enthalten. Methylphenidat-haltige Arzneimittel, die gleiche Wirkstoffanteile (sofort bzw. verzögert freisetzendes Methylphenidat) enthalten, gelten weiterhin als austauschbar und müssen im Rahmen der vertraglichen Vorgaben auch ausgetauscht werden, sofern kein Aut-idem-Kreuz gesetzt wurde. Im Markt gibt es derzeit HVW mit den Anteilen 50 %/50 % sowie 30 %/70 %.
Präparate mit einer Zusammensetzung von 50 %/50 % dürfen also nicht gegen Präparate mit einer Zusammensetzung von 30 %/70 % getauscht werden. Innerhalb einer Gruppe ist ein Austausch aber weiterhin erlaubt.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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