Stückzahl und Normgröße widersprechen sich – was gilt?

Wir haben ein Kassenrezept über Foster Nexthaler 100/6 erhalten. Als Menge wird „N2, 2 St.“ angegeben.
Hier widersprechen sich Normgröße und Stückzahl: 2 Stück sind eine N3-Packung.

Wie können wir nun vorgehen? Braucht der Patient ein neues Rezept?

Antwort

Dieser Fall ist im Rahmenvertrag eindeutig geregelt. In § 8 Abs. 3 heißt es:

8 Abs. 3

„Widersprechen sich die verordnete Stück­zahl und der N-Bereich, handelt es sich um ein nicht ein­deutig bestimmtes Arznei­mittel.“

Ist der Arzt erreichbar, muss dieser kontaktiert und die unklare Verordnung nach Rück­sprache mit ihm korrigiert werden.

Handelt es sich jedoch um einen dringenden Fall (Akut­versorgung oder Not­dienst) und ist der Arzt nicht erreich­bar, dann kommt § 17 Abs. 2 zum Tragen:

17 Abs. 2

„Wider­sprechen sich die verordnete Stück­zahl und die verordnete N-Bezeichnung, gilt die Stück­zahl.“

Auch dies sollten Sie dann auf dem Rezept dokumentieren.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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