Stückzahl und N-Größe stimmen nicht überein – was ist zu tun?

Wir haben eine Frage zu einer Verordnung über einen Hochpreiser:
„Remsima 120 mg ILO PEN ILO N2 6 St. PZN 16505653 Dj“

Die PZN und die Menge von 6 Stück stimmen überein, aber die N-Größe stimmt nicht. Es ist keine N2-, sondern eine N3-Größe.

Können wir das nach Rücksprache in N3 ändern oder ist das zu risikoreich bei einem Hochpreiser?

Antwort

Ist der Arzt erreichbar, dann dürfen Sie diese Unklarheit (Stückzahl und PZN passen ja zusammen) nach Rück­sprache korrigieren.

Sollten Sie den Arzt nicht erreichen können und handelt es sich um einen dringenden Fall, dann können Sie die Sonder-PZN aufdrucken und die verordnete Stück­zahl abgeben. Dazu gibt es in § 17 Rahmen­vertrag eine eindeutige Regelung, nach der die verordnete Stückzahl Vorrang hat, wenn Stück­zahl und Norm­größe nicht zusammen­passen:

17 Sonderregelungen für den dringenden Fall (Akutversorgung, Notdienst)

„Macht ein dringender Fall die unverzügliche Abgabe eines Fertig­arznei­mittels erforderlich und ist eine Rück­sprache mit dem verordnenden Arzt nicht möglich, gilt:

  1. Die Regelungen nach den §§ 10 bis 15 gelten für die nach den folgenden Vorschriften auszu­wählende Packung.
  2. Widersprechen sich die verordnete Stück­zahl und die verordnete N-Bezeichnung, gilt die Stück­zahl. […]“
Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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