Stückzahl und N-Größe stimmen nicht überein – was ist zu tun?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
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Wir haben eine Frage zu einer Verordnung über einen Hochpreiser:
„Remsima 120 mg ILO PEN ILO N2 6 St. PZN 16505653 Dj“
Die PZN und die Menge von 6 Stück stimmen überein, aber die N-Größe stimmt nicht. Es ist keine N2-, sondern eine N3-Größe.
Können wir das nach Rücksprache in N3 ändern oder ist das zu risikoreich bei einem Hochpreiser?
Antwort
Ist der Arzt erreichbar, dann dürfen Sie diese Unklarheit (Stückzahl und PZN passen ja zusammen) nach Rücksprache korrigieren.
Sollten Sie den Arzt nicht erreichen können und handelt es sich um einen dringenden Fall, dann können Sie die Sonder-PZN aufdrucken und die verordnete Stückzahl abgeben. Dazu gibt es in § 17 Rahmenvertrag eine eindeutige Regelung, nach der die verordnete Stückzahl Vorrang hat, wenn Stückzahl und Normgröße nicht zusammenpassen:
17 Sonderregelungen für den dringenden Fall (Akutversorgung, Notdienst)
„Macht ein dringender Fall die unverzügliche Abgabe eines Fertigarzneimittels erforderlich und ist eine Rücksprache mit dem verordnenden Arzt nicht möglich, gilt:
- Die Regelungen nach den §§ 10 bis 15 gelten für die nach den folgenden Vorschriften auszuwählende Packung.
- Widersprechen sich die verordnete Stückzahl und die verordnete N-Bezeichnung, gilt die Stückzahl. […]“
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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