Stückelung unterschiedlicher Wirkstärken und Packungsgrößen

Uns liegt eine Verordnung von Doxycyclin 200 1 A Pharma Tabletten 20 Stück (PZN 6437063) zulasten der AOK Niedersachsen vor.

Doxycyclin ist in der Stärke 200 mg in den Packungsgrößen 10 und 20 Stück zurzeit von keinem Hersteller lieferbar. Die einzige lieferbare Möglichkeit ist Doxycyclin AL 100 mg T Tabletten 10 Stück (PZN 4773377). Ist es aufgrund der Sonderregelungen des ALBVVG möglich, 4 x Doxycyclin AL 100 mg T Tabletten 10 Stück abzugeben, und der Kunde zahlt hierbei nur einmalig 5 Euro wie bei der ursprünglich verordneten Packung?

Antwort

Laut § 129 Abs. 2a SGB V gilt Folgendes:

129 Abs. 2a SGB V

Abweichend von Absatz 1 Satz 1 bis 5 und 8 und dem Rahmenvertrag nach Absatz 2 können Apotheken bei Nichtverfügbarkeit eines nach Maßgabe des Rahmenvertrags nach Absatz 2 abzugebenden Arzneimittels dieses gegen ein verfügbares wirkstoffgleiches Arzneimittel austauschen. […] Apotheken dürfen ohne Rücksprache mit dem verordnenden Arzt von der ärztlichen Verordnung im Hinblick auf Folgendes abweichen, sofern hierdurch die verordnete Gesamtmenge des Wirkstoffs nicht überschritten wird:
[…] 2. die Packungsanzahl,
[…] 4. die Wirkstärke, sofern keine pharmazeutischen Bedenken bestehen.

Wenn also weder ein Rabattvertrags- noch eines der vier preisgünstigsten Präparate oder eine aut-idem-fähige Alternative lieferbar ist, darf die Apotheke die Anzahl der Packungen sowie die Wirkstärke ändern oder Teilmengen abgeben, solange die Gesamtmenge des Wirkstoffes nicht überschritten wird. Sie dürfen also bis zur verordneten Gesamtmenge Wirkstoff stückeln, wenn keine 20er- und keine 10er-Packungen der 200-mg-Stärke lieferbar sind.

Seit Inkrafttreten des Lieferengpassgesetzes (ALBVVG) im Februar 2024 richtet sich die Zuzahlung nach der ursprünglich verordneten Packung und nicht mehr nach den abgegebenen Packungen (s. § 61 S. 5 und 6 SGB V). In Ihrem Fall zahlt der Patient demnach einmalig die Zuzahlung der verordneten Doxycyclin 200 1 A Pharma Tabletten mit 20 Stück.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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