Stückelung ja oder nein?

Wir haben ein Rezept mit folgender Verordnung erhalten:
„2 x 100 St. Clozapin 100 mg
2 x 100 St. Ergenyl chrono 300 mg“

Soweit wir wissen, müssen wir jeweils die verordnete Anzahl an Packungen abgeben.

Heißt das für unseren Fall, dass wir hier 2 x Clozapin 100 St. und 2 x Ergenyl chrono 100 St. abgeben, auch wenn die 200 St. vorhanden und lieferbar sind und der Patient dementsprechend mehr Zuzahlung leisten muss?

Antwort

Das haben Sie korrekt beschrieben, nach § 8 Rahmenvertrag gilt Folgendes:

8 Packungsgrößen

„(1) Enthält eine papiergebundene Verordnung mehrere Verordnungszeilen, ist jede Verordnungszeile einzeln zu betrachten. Verordnungen sind mit der jeweils verordneten Anzahl von Packungen zu beliefern.“

Bei Clozapin müssen in jedem Fall 2 x 100 Stück N3 abgegeben werden, da eine 200er-Packung eine nicht erstattungsfähige Jumbopackung wäre (Nmax = 100).

Für Ergenyl chrono wäre theoretisch eine 200er-Packung als N3 im Handel, doch auch hier ist nicht ohne Weiteres eine Abgabe der großen Packung möglich. Dazu müsste der Arzt die Verordnung auf die 200er-Packung ändern, damit dem Patienten die doppelte Zuzahlung erspart bleibt.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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